AGB von "wien-pension.at"

Stand 21.2.2008

1. Grundlagen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von wien-pension.at erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form und Bestätigung. Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

2. Preise/Zahlungen
Der Abrechnungszeitraum für das Auftragsverhältnis zwischen dem Aufraggeber (Unterkunftsanbieter) und www.wien-pension.at beträgt immer 6 Monate. Der Preis ist ab Rechnungsstellung fällig. Es gelten die zu Beginn des Abrechnungszeitraumes gültigen Preise, jederzeit einsehbar unter: http://wien-pension.at/preise.htm

3. Vertragsdauer/Vertragskündigung
Das Auftragsverhältnis zwischen dem Aufraggeber (Unterkunftsanbieter) und www.wien-pension.at ist unbefristet. Es kann immer nach Ablauf von 6 Monaten (= jeweils zum Abrechnungszeitraumsende) wirksam aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat, d.h. der Auftraggeber (Unterkunftsanbieter) / Auftragnehmer kann jederzeit, aber mindestens ein Monat vor dem Abrechnungszeitraumsende die Kündigung erklären.

4. Haftung und Gewährleistung
Für Buchungen, die aufgrund der Nutzung von wien-pension.at aus zustande kommen, übernimmt wien-pension.at keine Gewährleistung. Alle Verträge werden zwischen der betreffenden Einrichtung und dem Kunden geschlossen. Der Auftraggeber ist alleinig für die Richtigkeit der Angaben zu seiner Einrichtung auf wien-pension.at sowie für die Inhalte seines eigenen Internet-Auftrittes verantwortlich. Er haftet bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder gute Sitten.

Für Störungen innerhalb des Internet kann wien-pension.at keine Haftung übernehmen. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Schadensersatzansprüche für Folgeschäden werden ausgeschlossen.

5. Datenschutz
Der Auftraggeber erlaubt wien-pension.at, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten zu speichern.

7. Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als rechtlich unwirksam erweisen, behält der restliche Teil seine volle Gültigkeit. An die Stelle der betreffenden Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem gewünschten wirtschaftlichen Erfolg in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt. Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, sollen von den Vertragspartnern gütlich beigelegt werden. Sollte dies nicht möglich sein, so gilt Wien als Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich.